ZUWEISUNGS- UND SCHUTZRAUMPLANUNG
- Wird von jeder Gemeinde in Eigenverantwortung aktuell gehalten
- Wird jährlich mit aktuellen Einwohnerdaten berechnet
- Ändert mit jedem Zu- oder Wegzug von Einwohnern
- Familien mit Kindern unter 12 Jahren bleiben zusammen
- Prioritär im eigenen Haus, sonst in Nachbarschaft
- Zugewiesener Schutzraum muss in 30‘ Fussmarsch erreichbar sein
- Schutzplatz muss der Bevölkerung erst auf Anordnung der Behörden mitgeteilt werden