Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen. Landesweit gibt es rund 360‘000 Personenschutzräume, zudem gut 2300 Schutzanlagen.
Die Schutzbauten werden unterschieden in Schutzräume für die Bevölkerung und in Schutzanlagen für die Partner im Bevölkerungsschutz.