PRIVATE SCHUTZRÄUME
- Baupflicht besteht in Überbauungen ab 38 Zimmern oder 25 Schutzplätzen.
- Bei nicht Erstellen eines Schutzraumes muss ein Ersatzbeitrag bezahlt werden
- Bestehen in Ein- und Mehrfamilienhäusern in verschiedenen Grössen
- Verfügen über Ventilationsaggregate, Liegestellen und Trockenklosetts
- Unterstehen der Periodischen Schutzraumkontrolle PSK.
- Dürfen als "normale" Keller oder Lagerräume genutzt werden
- Dürfen nicht einfach umgebaut werden
- Normaler Gebäudeunterhalt wird durch Hausbesitzer finanziert
- Spezielle Einrichtung, wie Panzertüren und Fenster, Ventilationsaggregate, Ventile werden mit Ersatzbeiträgen finanziert