FAQ (häufig gestellte Fragen)

Wer muss Zivilschutz leisten?

Die Schutzdienstpflicht ist zwischen dem Jahr, in dem die Pflichtigen 18 Jahre alt werden, und dem Ende des Jahres, in dem sie 36 Jahre alt werden zu erfüllen. Sie dauert 14 Jahre und beginnt in dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird. Nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen ist sie erfüllt – es besteht aber kein Anspruch darauf, 245 Diensttage zu leisten. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht, unabhängig vom Beginn und den geleisteten Diensttagen, bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.

Muss ich einrücken, wenn ich ein Aufgebot erhalte?

Ja, und zwar auch, wenn ein Gesuch um Dienstverschiebung läuft und noch keine Antwort eingetroffen ist.

Was muss ich tun, wenn ich einrücken sollte und krank bin?

Sie müssen uns sofort ein Arztzeugnis zustellen. Dieses muss mit Datum des Einrückungstages – oder früher datiert sein. Auf dem Arztzeugnis muss die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit ersichtlich sein.

Was muss ich tun, wenn ich einrücken sollte und vorher einen Unfall erlitten habe?

Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich über Ihren Unfall. Sie müssen uns ein Arztzeugnis zustellen. Dieses muss mit Datum des Einrückungstages, oder früher, datiert sein. Auf dem Arztzeugnis muss die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit ersichtlich sein.

Was geschieht, wenn ich den Dienst verschieben möchte?

Sollten Sie dann eine Dienstverschiebung wünschen, kann diese telefonisch besprochen werden. Das definitive Aufgebot erhalten Sie rund sechs Wochen vor dem Anlass. Eine Dienstverschiebung ist zu diesem Zeitpunkt nur noch in ganz dringenden und wichtigen Fällen möglich. Dazu brauchen wir ein von Ihnen verfasstes Gesuch mit Beilagen (z.B. des Arbeitgebers). Gesuche, die später als zehn Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen, können nicht mehr behandelt werden. Dienstverschiebungsgesuch Download

Was muss ich tun, wenn ich den Wohnsitz verlege?

Wenn Sie zügeln, müssen Sie die Adressänderung der Einwohnerkontrolle ihrer Wohnsitzgemeinde und dem Sektionschef in Bern (Telefon 031 636 06 00) melden. Wenn Sie das Einzugsgebiet der ZSO Region Burgdorf verlassen, so müssen Sie zudem die gefasste Zivilschutzausrüstung in gereinigtem Zustand der Zivilschutzstelle abgeben.